Barrierefreiheit · BFSG
Barrierefreie Websites nach BFSG — Pflicht und Chance.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei sein. Ich baue Barrierefreiheit von Anfang an mit ein — nach WCAG 2.1 AA gebaut und ohne teures Nachrüsten.
Worum es geht
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar zu machen — auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Anders als die frühere Pflicht, die nur öffentliche Stellen betraf, nimmt das BFSG nun auch die Privatwirtschaft in die Pflicht. Für viele Betriebe in Kiel und Schleswig-Holstein ist das neu — und oft unklar, ob und wie sehr es sie betrifft.
Wichtig ist dabei: Barrierefreiheit ist keine Schikane für Randgruppen. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Behinderung, viele weitere mit vorübergehenden Einschränkungen — vom gebrochenen Arm bis zur Sonne, die auf dem Smartphone-Display blendet. Eine Seite, die für all diese Menschen funktioniert, funktioniert am Ende für alle besser.
Betroffen oder nicht?
Wen das Gesetz betrifft.
Im Kern geht es um digitale Angebote, die sich an Endverbraucher richten (B2C). Wer online verkauft oder Dienstleistungen elektronisch abwickelt, sollte genau hinschauen. Typische Beispiele:
- Online-Shops und E-Commerce
- Buchungs- und Terminsysteme
- Online-Banking und Zahlungsdienste
- Kundenportale mit Vertragsabschluss
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme — mit Vorsicht zu genießen
Bei Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz erzielt, ist von der Dienstleistungs-Pflicht ausgenommen. Beide Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein.
Wichtig: Für Produkte (etwa bestimmte Hardware oder verkaufte digitale Geräte) gilt diese Ausnahme nicht. Auch die Abgrenzung zwischen Produkt und Dienstleistung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Im Zweifel lohnt es sich, die eigene Situation genau zu prüfen — und im Zweifel barrierefrei zu bauen.
Aus der Praxis
Woran Websites typischerweise scheitern.
Die meisten Auftritte sind nicht aus bösem Willen unzugänglich, sondern weil Barrierefreiheit beim Bau schlicht keine Rolle gespielt hat. Das sind die Stellen, an denen es in der Praxis am häufigsten klemmt:
- Zu blasse Farben: hellgrauer Text auf weißem Grund oder Buttons in zarten Pastelltönen sehen modern aus, sind aber bei Sehschwäche oder Sonnenlicht kaum zu lesen.
- Bedienung nur per Maus: aufklappbare Menüs, Slider und Pop-ups, die sich mit der Tastatur nicht erreichen oder wieder schließen lassen.
- Bilder ohne Alternativtext: wichtige Informationen stecken allein im Bild — für Screenreader-Nutzer ist die Stelle dann schlicht leer.
- Formulare ohne klare Beschriftung: Felder ohne Label und Fehlermeldungen wie „Eingabe ungültig", die nicht sagen, was eigentlich zu tun ist.
- Overlay-Tools als Pflaster: ein eingekauftes Barrierefreiheits-Widget, das echte Probleme überdeckt statt sie zu lösen — und teils selbst neue schafft.
Das Tückische daran: Im Tagesgeschäft fällt nichts davon auf, weil man die eigene Seite sehend und mit Maus bedient. Sichtbar wird die Lücke erst, wenn jemand sie wirklich braucht — oder eine Abmahnung im Briefkasten liegt.
In der Praxis
Was WCAG 2.1 AA konkret heißt.
Der technische Maßstab des BFSG sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Stufe AA. Das klingt abstrakt, bedeutet in der Praxis aber sehr greifbare Dinge:
-
Mit der Tastatur bedienbar
Jede Funktion lässt sich ohne Maus erreichen — Menüs, Formulare, Buttons. Wer mit Tastatur, Schaltern oder Sprachsteuerung arbeitet, kommt überall hin.
-
Lesbare Kontraste
Text hebt sich ausreichend vom Hintergrund ab (mindestens 4,5:1 für Fließtext). Inhalte bleiben auch bei Sehschwäche oder hellem Bildschirm lesbar.
-
Alternativtexte für Bilder
Aussagekräftige Grafiken bekommen eine Textalternative, dekorative werden für Screenreader ausgeblendet. Kein Informationsverlust ohne Sicht.
-
Semantisches HTML
Überschriften, Listen, Formularfelder und Bereiche sind technisch korrekt ausgezeichnet — so verstehen Screenreader die Struktur der Seite.
-
Sichtbarer Fokus
Das gerade aktive Element ist beim Navigieren deutlich markiert. Man verliert auch ohne Maus nie den Überblick, wo man sich befindet.
-
Verständliche Sprache & Struktur
Klare Beschriftungen, eindeutige Fehlerhinweise im Formular und eine logische Reihenfolge — Bedienung bleibt nachvollziehbar.
So gehe ich vor
In drei Schritten zur barrierefreien Seite.
Ob neue Website oder bestehender Auftritt — der Weg ist im Kern derselbe: erst einordnen, dann sauber umsetzen, dann prüfen. Ohne Drama, ohne Schnellschüsse.
- Schritt 1
Bestandsaufnahme & Einordnung
Wir schauen gemeinsam auf Ihr Angebot: Richtet es sich an Endverbraucher, greift womöglich die Kleinstunternehmen-Ausnahme, wo liegen die kritischen Stellen? Sie bekommen eine ehrliche erste Einschätzung statt Panikmache.
- Schritt 2
Barrierefrei umsetzen
Semantisches HTML, Tastaturbedienung, Kontraste und sichtbarer Fokus entstehen direkt mit dem Code. Bei bestehenden Seiten priorisiere ich das, was Nutzern und Recht am meisten bringt — nicht nur, was ein Tool zufällig anstreicht.
- Schritt 3
Prüfen & dokumentieren
Automatische Tests fangen das Offensichtliche ab, der Rest wird von Hand mit Tastatur und Screenreader geprüft. Auf Wunsch halte ich den erreichten Stand nachvollziehbar fest — hilfreich auch für eine Barrierefreiheitserklärung.
Den vollständigen Weg von der Idee bis zum Launch beschreibe ich auf der Seite zum Ablauf. Wer ohnehin über einen Neustart nachdenkt, findet im Beitrag Website-Relaunch: Checkliste für Kiel eine praktische Orientierung.
Ein typisches Beispiel
So könnte das aussehen.
Das folgende Szenario ist hypothetisch und beschreibt einen typischen Fall — es steht für keinen konkreten Kunden.
Ein Kieler Fachgeschäft betreibt einen kleinen Online-Shop. Auffällig wird zuerst das Bestellformular: Wer nur mit der Tastatur navigiert, bleibt an der Mengenauswahl hängen, und die Fehlermeldung beim Bezahlen sagt nicht, welches Feld eigentlich fehlt. Dazu sind die hellgrauen Preisangaben kaum vom Hintergrund zu unterscheiden.
Statt die ganze Seite neu zu bauen, würde ich gezielt ansetzen: Mengenauswahl und Bezahlschritt tastaturbedienbar machen, Fehlermeldungen verständlich beschriften, die Kontraste auf ein lesbares Maß heben und die Produktbilder mit Alternativtexten versehen. Das Ergebnis ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite — der Shop wird spürbar einfacher zu bedienen, auch für Kundinnen und Kunden ohne Einschränkung.
Was inklusive ist
Das gehört bei mir zur Barrierefreiheit dazu.
Kein Häkchen-Marketing mit Sternchen, sondern die Dinge, die eine Seite wirklich zugänglich machen — von Grund auf eingebaut.
- Semantisches, sauber strukturiertes HTML
- Vollständige Tastaturbedienung & sichtbarer Fokus
- Geprüfte Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA
- Alternativtexte und Beschriftungen für Formulare
- Test mit Tastatur und Screenreader, nicht nur per Tool
- Unterstützung bei der Barrierefreiheitserklärung
Der wirtschaftliche Punkt
Von Anfang an mitbauen ist günstiger.
Barrierefreiheit nachträglich in eine fertige Website einzubauen heißt oft: Strukturen aufbrechen, Komponenten neu schreiben, Inhalte überarbeiten. Das kostet Zeit und Geld — manchmal mehr als die ursprüngliche Umsetzung.
Bei mir ist Barrierefreiheit kein Zusatzmodul, sondern Bauteil 1. Semantisches HTML, Tastaturbedienung, Kontraste und sichtbarer Fokus entstehen direkt mit dem Code. Das spart spätere Umbauten — und nebenbei profitieren auch Suchmaschinen-Sichtbarkeit und Bedienbarkeit auf dem Smartphone. Wer von vornherein sauber baut, baut nur einmal.
Wie das in ein Projekt eingebettet ist, sehen Sie auf der Seite zu Webdesign aus Kiel und im Überblick zu meinem Anspruch an Barrierefreiheit. Eine ausführliche Einordnung speziell für kleine Betriebe finden Sie im Beitrag BFSG 2025: Was kleine Unternehmen jetzt wissen müssen.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Angebot gilt, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Rechtsberatung.
Kostenrahmen zur Orientierung
Was kostet das?
Ein fairer Hinweis vorweg: Es gibt keinen pauschalen „Barrierefreiheits-Preis". Bei einer neuen Website ist Zugänglichkeit Standard und kein Aufpreis — sie steckt schon in den üblichen Größenordnungen. Aufwand entsteht vor allem dann, wenn ein bestehender Auftritt nachgebessert werden muss.
Orientierung
Neue Website, barrierefrei von Anfang an
Barrierefreiheit ist hier eingepreist, kein Extra. Eine hochwertige Visitenkarten-Website liegt grob im Bereich von rund 1.500 € bis 4.000 €, eine Website mit Funktionen eher bei rund 4.000 € bis 9.000 €.
Orientierung
Bestehende Seite nachbessern
Hängt stark vom Zustand ab. Punktuelle Korrekturen an Kontrasten, Struktur und Formularen sind überschaubar; ist die technische Basis veraltet, kann ein Relaunch unterm Strich der günstigere Weg sein.
Orientierung
Web-App oder Kundenportal
Komplexe Anwendungen mit Login und individuellen Abläufen beginnen meist im fünfstelligen Bereich. Barrierefreiheit sauber mitzudenken gehört hier zur soliden Umsetzung dazu.
Alle Angaben sind grobe Orientierung, keine Angebote. Den verbindlichen Preis gibt es erst nach einem kostenlosen Erstgespräch. Mehr zu den Faktoren lesen Sie im Beitrag Was kostet eine Website in Kiel? und konkret zur Barrierefreiheit unter Barrierefreie Website: Kosten & BFSG-Checkliste.
Technische Standards
Worauf eine zugängliche Seite technisch steht.
Barrierefreiheit ist kein isoliertes Feature, sondern Teil einer sauber gebauten Website. Diese Grundlagen gehören bei mir immer dazu:
- Schnell durch Astro: Seiten werden statisch vorgerendert und laden in Sekundenbruchteilen. Gute Core Web Vitals sind angenehm für Besucher und ein Ranking-Faktor bei Google.
- Barrierefrei nach BFSG / WCAG 2.1 AA: Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte und semantisches HTML als Standard — geprüft auch von Hand, nicht nur per Tool.
- DSGVO-konform: kein Tracking, nur technisch notwendige Cookies, EU-Hosting. Datenschutz und Barrierefreiheit ziehen an einem Strang.
- Kein Vendor-Lock-in: Domain, Inhalte und Code gehören Ihnen. Sie sind nicht an einen Baukasten oder einen einzelnen Anbieter gekettet.
Wer hinter der Person und dem Anspruch steckt, lesen Sie auf der Seite Über Jannik. Soll die Seite mehr leisten als reine Information, lohnt ein Blick auf Web-App-Entwicklung.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Seit wann gilt das BFSG?
Bin ich als Kleinstunternehmen ausgenommen?
Was ist WCAG 2.1 AA?
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay-Tool?
Muss ich meine bestehende Website komplett neu bauen?
Lohnt sich Barrierefreiheit, wenn ich gar nicht verpflichtet bin?
Unsicher, ob das BFSG Sie betrifft?
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihr Angebot ein und klären, was eine barrierefreie Umsetzung für Sie bedeutet — ehrlich und ohne Verkaufsdruck.